Ideen/Werke:
Die hier genannten "Ideen" werden vom "Werkbegriff" des deutschen Urheberrechts erfasst. Sie stellen allerdings keine abschließende Aufzählung dar. Beachten Sie hierbei Unsere Fragen zum Urheberrecht und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.
Nahezu sämtliche akustische Werke unterliegen dem Urheberrecht - eine "Einlagerung" in den Ideenbunker bietet sich somit an. Sie können dabei sowohl eine Datei im .mp3-Format hochladen als auch die dazugehörigen Noten und Texte.
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Voraussetzung einer Bild-Idee ist, dass sie visuell wahrnehmbar ist. Zu den gängigen Bild-Ideen gehören Fotografien, Bilder und Grafiken. Ob diese nun an einem Computer, mit Pinsel und Farbe oder mit einem Fotoapparat erstellt wurden, ist dabei unerheblich.
Wesentlich für eine Text-Idee ist, dass sie mit sprachlichen Mitteln erstellt wurde und in Schriftform vorliegt. Zu den Text-Ideen zählen neben Konzepten und Businessplänen auch Skripte, Drehbücher und andere literarische Werke.
Technische und wissenschaftliche Ideen können einerseits vom Urheberrechtsschutz und andererseits von gewerblichen Schutzrechten (insbesondere dem Patenrecht) erfasst sein. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Einlagerung der Idee bei Ideenbunker nicht mit der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt gleichzusetzen ist. (Weitere Informationen)
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Unter den Begriff der "Software-Idee" werden sämtliche Computerprogramme Multimediawerke und Dateiverwaltungen gefasst.
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