FAQ
Ideenklau von oder über Ideenbunker.de?
Sind meine Werke im Falle von Datenverlust geschützt?
Wann bin ich Urheber eines Werkes nach dem Urheberrechtsgesetz?
Alle Mitarbeiter des Ideenbunkers sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Übertragung an unseren Server erfolgt verschlüsselt, sodass Ihre Daten unter gewöhnlichen Umständen nicht abgefangen werden können.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie Ihr Passwort so sicher wie möglich wählen und es keinem Dritten zugänglich machen.
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Daten werden gespeichert und an unterschiedlichen Orten aufbewahrt, sodass selbst bei Brand oder Datenverlust des Servers eine Kopie Ihrer Daten vorhanden ist.
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Prinzipiell ist der Urheber eines Werke sein Schöpfer, also derjenige der mit seinen Händen seine Idee in ein Werk umsetzt bzw. andere anleitet, um seine Idee herzustellen(§7 UrhG). Es kommt also auf die Idee an, nicht auf die Ausführung bei der Herstellung. Der Urheber kann sowohl eine als auch mehrere Personen sein (§8 UrhG). Je nachdem wie viel jeder Urheber zu einem Werk beigetragen hat, steht ihm ein prozentualer Anteil am Urheberrecht zu. Das Urheberrecht ist grundsätzlich nicht übertragbar. So sind in der Regel Werke die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnisses entstehen nicht dem Arbeitgeber bzw. Unternehmen zuzurechen, sondern dem schaffenden Arbeitnehmer. Somit können Unternehmen niemals der Schöpfer eines Werkes sein, allerdings aber der Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte und diese auch geltend machen.
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